Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen prime-marsh, Musterstraße 42, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Renovierungs- und Inneneinrichtungsleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf unserer Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Leistungsverzeichnis.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
(3) Bei der Ausführung der Arbeiten werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet.
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Aufträgen über 5.000 € kann eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes vereinbart werden.
(3) Die Schlusszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Mehrkosten durch vom Auftraggeber nachträglich gewünschte Änderungen gehen zu dessen Lasten.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse verlängern sich die Fristen entsprechend.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
(1) Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Elektrische Anschlüsse und Wasser werden vom Auftraggeber kostenlos bereitgestellt.
(3) Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Belüftung während und nach den Arbeiten.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Wird die Abnahme ohne triftigen Grund verweigert, gilt sie 12 Werktage nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung als erfolgt.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
Eingebaute Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024